Skip to main content

Grundsätze der Zusammenarbeit

Wer gehört zum Medienkompetenz Nordhessen?

Das Netzwerk Medienkompetenz Nordhessen (MKNH) ist ein Zusammenschluss von Einrichtungen und Initiativen, die in Nordhessen in der medienpädagogischen Arbeit mit verschiedenen Zielgruppen aktiv sind. Sie beraten und unterstützen Schulen, Jugendzentren, Seniorengruppen, Vereine und andere Einrichtungen in vielfältiger Weise in medienpädagogischen Fragen, erbringen selbst entsprechende Leistungen oder führen medienpädagogische Projekte durch.

Einrichtungen, die im Netzwerk MKNH mitarbeiten, sind öffentliche oder öffentlich-rechtliche Institutionen, freie Träger der Jugendhilfe oder gemeinnützig anerkannte Vereine.
Eine Zusammenarbeit mit kommerziellen Anbietern oder Einzelpersonen (z. B. Referenten) ist möglich.

Mitglieder im Netzwerk MKNH arbeiten nach den medienpädagogischen Standards (siehe II.), die von den Teilnehmern der MKNH festgelegt werden.

Was macht MKNH?

Die Zusammenarbeit im Netzwerk MKNH dient dem gegenseitigen Informationsaustausch, gegenseitigen fachlichen Anregungen und Durchführung gemeinsamer Aktivitäten (Veranstaltungen, Fortbildungen, Projekte).
Die unterschiedlichen medienpädagogischen Unterstützungsangebote der MKNH- Mitglieder gegenüber Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Einrichtungen der Seniorenarbeit, etc. können aufeinander abgestimmt werden.
Es werden fachliche Standards für die medienpädagogische Arbeit formuliert und nach Bedarf – entsprechend wissenschaftlicher und technischer Entwicklungen – aktualisiert.
Die Eigenständigkeit der einzelnen MKNH Mitglieder bleibt davon unberührt.

Die Vermittlung von Medienkompetenz umfasst viele Aspekte. Unterschiedliche Institutionen und Professionen sind damit befasst. Verschiedene Berufsgruppen sind zu verschiedenen Themen (kreative Mediennutzung in Unterricht und Freizeit, Cybermobbing, Spielsucht, strafrechtliches Handeln in den Medien, sichere Internet-Nutzung, u. a.) tätig. Deshalb ist MKNH interdisziplinär ausgerichtet.
Es kommt darauf an, untereinander die Angebote, Tätigkeiten und Methoden zu kennen. So können Kooperationen erleichtert und die Zusammenarbeit verbessert werden.
Der Zusammenschluss im MKNH dient auch einer gemeinsamen Außendarstellung der jeweiligen Angebote der Mitglieder von MKNH.
Durch ein gemeinsames Auftreten der wichtigen, mit Medienkompetenz und Medienbildung beschäftigten Institutionen in der Region sollen auch Impulse in allen Bereichen, in denen mittelbar oder unmittelbar mit oder im Interesse von Kindern, Jugendlichen und Senioren gearbeitet wird, gesetzt werden.
MKNH will dazu beitragen, die bestehenden Rahmenbedingungen für den Erwerb von Medienkompetenz zu verbessern.

Wie arbeitet MKNH?

Die Mitglieder von MKNH treffen sich mindestens einmal im Jahr zu einer Vollversammlung. Dort werden alle gemeinsamen Aktivitäten und Vorhaben verabredet und grundsätzliche Fragen der medienpädagogischen Arbeit besprochen.

In der Vollversammlung bildet sich eine Koordinierungsgruppe von bis zu 10 Personen, die für und im Auftrag der Vollversammlungen tätig wird, sich um die Angelegenheiten von MKNH kümmert und die Arbeit koordiniert.

Zentrale Koordinierungsstelle für MKNH ist die regionale Geschäftstelle Nordhessen des Hessischen „Netzwerk gegen Gewalt“.

Die redaktionelle und administrative Betreuung der Internetseite von MKNH wird durch die Koordinierungsgruppe sichergestellt.
Die interne Kommunikation wird grundsätzlich über E-Mail Kommunikation abgewickelt. Dabei wird ein Höchstmaß an Transparenz sichergestellt.

Die Finanzierung gemeinsamer Aktivitäten erfolgt durch alle teilnehmenden
Institutionen nach den jeweils gegebenen Möglichkeiten, ggf. können Drittmittel, Fördergelder etc. beantragt werden.

Medienpädagogische Standards von MKNH

1. In einer Mediengesellschaft ist Medienkompetenz und Medienbildung eine notwendige Fähigkeit zur Ermöglichung gesellschaftlicher Teilhabe. MKNH erkennt die Tatsache an, dass Mediennutzung selbstverständlicher Bestandteil des Informations- und Kommunikationsverhaltens von Menschen ist. Unter Medienkompetenz ist die Fähigkeit zu verstehen, Medien umfassend, kreativ und kritisch für Informations- und Kommunikationszwecke anzuwenden.

2. Medien mit ihren vielfältigen technischen Möglichkeiten verändern die Kommunikationsformen und beeinflussen damit das zwischenmenschliche Miteinander. Damit sind auch Gefahren verbunden. Unter Medienkompetenz ist sowohl der technische Umgang als auch die persönliche Verantwortung, mit der Mediennutzung sich selbst oder andere nicht zu beeinträchtigen, zu gefährden oder zu schädigen, zu verstehen.
Die Stärkung von Medienkompetenz ist somit ein wesentliches Element auch der Gewaltprävention. Die positive Wahrnehmung moderner Medien soll die vorhandenen Gefahrenpotenziale nicht verschleiern. Medienkompetenz kann dazu beitragen, diese Gefährdungen zu minimieren.
Der Prävention kommt im Bereich Medienkompetenz eine aufklärende Rolle zu.

3. Menschen in unterschiedlichen Altersstufen bedürfen auf dem Weg zu einem kompetenten Umgang mit Medien einer Begleitung. Um dies zu leisten, müssen die Begleitenden über Medienkompetenz verfügen. Aktivitäten, die dem Aufbau von Medienkompetenz bei Menschen dienen, die eine Fürsorge- und Bildungsverantwortung für Kinder, Jugendliche und Senioren wahrnehmen, gehören daher auch zur Vermittlung von Medienkompetenz für Kinder, Jugendliche und Senioren.

4. Aktivitäten, die auf Verunsicherung oder darauf abzielen, Menschen den Zugang zu modernen Medien grundsätzlich zu verstellen, entsprechen nicht der Zielsetzung von MKNH. Aufklärung und nachhaltige Prävention im Bereich des Jugendmedienschutzes lässt sich nicht durch die ausschließliche Präsentation von Inhalten erreichen, die Gewalthandlungen oder sexuell anstößige Handlungen darstellen und damit geeignet sind Betrachter zu schockieren oder in ihrem sexuellen Empfinden zu beeinträchtigen. Abschreckung oder Verbote sind i. d. R. nicht geeignet um Medienkompetenz zu fördern.
Vielmehr bedarf es der zielgruppenspezifischen, methodisch-didaktisch angemessenen Aufbereitung unter Beachtung rechtlicher Vorgaben sowie des Aufzeigens konstruktiver Handlungsempfehlungen.

5. Die Vermittlung von Medienkompetenz gehört zu einer flächendeckenden, pädagogischen Grundversorgung, für die alle Eltern, Lehrkräfte, Sozialpädagog*innen und Multiplikator*innen aller Art eine Verantwortung tragen. Die Angebote und Unterstützungsleistungen, die MKNH bzw. ihre Mitglieder anbieten, dürfen nicht als „Ersatzhandlung“ für fehlende eigene Aktivitäten oder Konzepte der Medienkompetenzvermittlung missverstanden werden. Auch bei der Erarbeitung von eigenen medienpädagogischen Zielen und Maßnahmen können MKNH bzw. seine Mitglieder behilflich sein.

6. Die breit gefächerten Angebote vom MKNH bzw. seiner Mitglieder sollen zielgenau und nachhaltig zum Einsatz kommen.
Multiplikator*innen Sicherheit im Umgang mit Medien zu vermitteln, damit sie diese Sicherheit weiter geben können, gehört ebenso dazu wie der Peer-Group-Ansatz. Er bietet z.B. einen besonders geeigneten Zugang zu Kindern und Jugendlichen, da hier junge Menschen selbst Kenntnisse über Mediennutzung vermitteln und über Gefahren aufklären. Entsprechende Projekte oder Konzepte sind in besonderem Maße unterstützungswürdig.

Kontakt: Medienkompetenz Nordhessen
c/o „Netzwerk gegen Gewalt“, Regionale Geschäftsstelle Nordhessen,
im Polizeipräsidium Nordhessen, Grüner Weg 33, 34117 Kassel, Tel.0561/910 1032, ngg.ppnh@polizei.hessen.de